Der Schulvorstand setzt sich zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten zum Wohle der Schule verantwortlich zusammen (§ 38 b Abs. 1 NSchG). Der Schulvorstand entscheidet nach § 38 a Abs. 3 NSchG u. a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für Projektwochen, Werbung und Sponsoring und die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule. Diese gemeinsame Verantwortung aller an Schule Beteiligten ist eine gute Basis, um die Schulqualität zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der Schulvorstand wird für 2 Jahre gewählt.

Lehrervertreter:

Frau Arcadi

Frau Jodeit

Frau Rohn

Herr Voß

Vertreterin: Frau Vogelsang

Elternvertreter:

Frau Busch (1a)

Frau Scheffing (2a)

Frau Schlötelburg (1a)

Frau Tannert (3a)

Vertreter: Herr Kirstein (2a)